Cannabis-Anbauvereinigungen:

Nicht steuerbar - aber steuerpflichtig?

Cannabis Anbauvereine in Deutschland stoßen auf Rechtsunsicherheiten im Umgang mit der Mehrwertsteuer-Erhebung und Abfuhr jener an das Finanzamt. 

Der freie Warenverkehr mit THC-haltigem Cannabis ist in der Europäischen Union nicht erlaubt, weshalb für volle EU-Rechtskonformität in Deutschland auf den gemeinschaftlichen Eigenanbau anstatt einer kompletten Wertschöpfungskette gesetzt wurde. 

Die EU-Gesetzgebung hat zur Folge, dass Cannabis kein mehrwertsteuerbares Produkt ist. Was nicht steuerbar ist, kann auch nicht steuerpflichtig sein. 

Jedoch wurde das KCanG ohne das Finanzministerium und die angegliederten Finanzämter verfasst. Das hat zur Folge, dass viele regionale Finanzämter Cannabis als mehrwertsteuerpflichtiges Produkt im Rahmen der unechten Mitgliedschaftsbeiträge einstufen. 

Erste Cannabis Anbauvereine klagen deshalb gegen die steuerrechtlichen Bedingungen, andere weisen einfach eine Mehrwertsteuer auf unechte Mitgliedschaftsbeiträge und Cannabis-Verkäufe aus. Ein finales Urteil ist in der Fragestellung bisher nicht gesprochen wurden. 

Um Licht ins Dunkel zu bringen, freuen wir uns auf ein erleuchtendes Seminar mit Steuer-Rechtsanwalt Alexander Tsyganov. Alexander berät zahlreiche Anbauvereine in Deutschland zu steuerrechtlichen Fragen und gibt Tipps für den Umgang mit der rechtlich nicht schlussendlich geklärten Sachlage. Denn mal ehrlich: Wenn es um Steuern geht, möchte wohl niemand von uns gerne Fehler riskieren.

Das Webinar findet am 14.08. um 18:30 Uhr statt. Die Anmeldung ist kostenlos.

Alexander Tsyganov

Rechtsanwalt, Kanzlei KMLZ

Alexander Tsyganov ist Rechtsanwalt bei der auf das Steuerrecht spezialisierten Kanzlei KMLZ, wo er als Senior Associate tätig ist. Seine umfassende steuerrechtliche Expertise bringt er im Rahmen der – bisher in weiten Teilen ungeregelten – Besteuerung von Cannabis-Anbauvereinigungen und Drittleistungsgesellschaften ein. Im Rahmen einer von ihm ins Leben gerufenen „Arbeitsgruppe“ treibt er gemeinsam mit diversen Anbauvereinigungen die Klärung der drängendsten offenen steuerrechtlichen Fragen bundesweit aktiv voran. Sein steuerrechtliches Wissen teilt er regelmäßig mit der Cannabis Community und in Webinaren. Dabei ist es ihm ein besonderes Anliegen, bei seinen Zuhörern, aber auch bei seinen Mandanten im Rahmen der Individualberatung, ein eigenes Gespür für die wirklich relevanten steuerrechtlichen Themen zu schaffen. Denn bekanntlich gilt im Steuerrecht: Vorsicht ist besser als Nachsicht. Daneben promoviert Alex an der Friedrich-Schiller-Universität Jena und veröffentlicht regelmäßig in diversen Fachzeitschriften zu ertrag- und umsatzsteuerrechtlichen Themen.

Lorenz Minks

Research Gardens

Als Blogger kommentiert Lorenz seit 2017 das deutsche und internationale Cannabis-Geschehen. Nach Studien der Wirtschaftsinformatik und Gartenbauwissenschaften berät er über seine Plattform Research Gardens Cannabis Social Clubs und Medizinische Cannabisfirmen zu den Themen hygienische Anlagenplanung, Finanzierung & Kostenplanung sowie Qualitäts-Sicherung und Marktplatzierung. Erfahrungen konnte er insbesondere als Mitgründer eines Social Clubs in Spanien, beim Medizinischen Anbau in Simbabwe und der Begleitung Schweizer Pilotprojekte sammeln.