Das Regierungspräsidium Freiburg ist landesweit rund um die Erlaubnis, die eine Anbauvereinigung für ihren Betrieb benötigt (Erlaubnisbehörde), zuständig.

Kontakt:
Regierungspräsidium Freiburg
Referat 22 – Erlaubnis KCanG
Telefonnummer:0761 208-0
Bissierstraße 7
79114 Freiburg i. Br.
KCanG.Erlaubnis@rpf.bwl.de

Das Regierungspräsidium Tübingen ist landesweit für die Überwachung der Anbauvereinigungen einschließlich Transportanzeigen (Überwachungsbehörde), zuständig.

Kontakt:
Regierungspräsidium Tübingen
Referat 22 – Überwachung KCanG

Telefonnummer:07071-757-0
Konrad-Adenauer-Straße 20
72072 Tübingen
KCanG.Kontrolle@rpt.bwl.de

Weitere Informationen:

Merkblatt zu vollständigen Antragsunterlagen. 

Konsumcannabisgesetz – Regierungspräsidien Baden-Württemberg (baden-wuerttemberg.de).

Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ist landesweit rund um die Erlaubnis und Überwachung der Anbauvereinigungen zuständig.

Antragsstellung auf der Webseite.

Kontakt:
Bayerisches Landesamt für die Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL)
Eggenreuther Weg 43 

91058 Erlangen
poststelle@lgl.bayern.de

Weitere Informationen:

Fragen und Antworten (FAQs) zum Konsumcannabisgesetz (KCanG)

StMGP: Informationen zum KCanG

Präventionsangebote des ZPG in Bayern

Das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) ist für die Erlaubnis und Überwachung der Anbauvereinigungen zuständig. 

Kontakt:
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Oranienstr. 106
10969 Berlin
Tel.: (030) 9028-0
Fax: (030) 9028-3102

Konsumcannabisgesetz-Berlin@SenWGP.Berlin.de

Das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) ist landesweit rund um die Erlaubnis und Überwachung der Anbauvereinigungen zuständig.

Kontakt:
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG)
Horstweg 57
14478 Potsdam
lavg.office@lavg.brandenburg.de

 

Für Fragen oder Hinweise zum Konsumcannabisgesetz steht das Postfach konsumcannabisgesetz@msgiv.brandenburg.de des Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz zur Verfügung. 

 

Weitere Informationen:

Informationsangebot der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: infos-cannabis.de

Informationen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) über das Thema Cannabis: cannabispraevention.de

In Bremen ist die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz rund um die Erlaubnis und Überwachung der Anbauvereinigungen zuständig

Antragsstellungformular auf der Webseite.

Kontakt:
Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
Faulenstraße 9/15
28195 Bremen
verbraucherschutz@gesundheit.bremen.de

 

Weitere Informationen:

Bei Fragen rund um den Genehmigungsprozess von Anbauvereinigungen wenden Sie sich bitte an verbraucherschutz@gesundheit.bremen.de

Fragen und Antworten zum Cannabisgesetz (bundesgesundheitsministerium.de)

In Hamburg ist das Bezirksamt Hamburg-Altona rund um die Erlaubnis und Überwachung der Anbauvereinigungen zuständig

Antragsstellung auf der Webseite.

Kontakt:
Bezirksamt Hamburg-Altona
Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt
Abteilung Gewerberecht und Marktwesen
Abschnitt Cannabis Anbauvereinigungen
cannabis-av@altona.hamburg.de

Die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz ist die zuständige Fachbehörde (Ministerium). 

Kontakt:
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Amt für Verbraucherschutz
Fachbereich Lebensmittelsicherheit und Kap. 4 KCanG
kcangueberwachung@justiz.hamburg.de.

Weitere Informationen:

Regelungstext: KCanG.pdf (gesetze-im-internet.de)

Auftritt des BMG zum KCanG: Cannabisgesetz (CanG) | BMG (bundesgesundheitsministerium.de)

Q&A des BMG: Fragen und Antworten zum Cannabisgesetz | BMG (bundesgesundheitsministerium.de)

Die Zuständigkeit für Regelungen zum persönlichen Umgang mit Cannabis liegt bei der Behörde für Inneres und Sport (BIS): Cannabisgesetz. Wir informieren. (polizei.hamburg)
Innenbehörde veröffentlicht Bußgeldkatalog zum Konsumcannabisgesetz – hamburg.de

Das Regierungspräsidium Darmstadt ist landesweit rund um die Erlaubnis und Überwachung der Anbauvereinigungen zuständig.

Antragsstellung auf der Webseite.
(Für den Online-Antrag auf eine Erlaubnis nach dem Cannabisgesetz brauchen Anbauvereinigungen ein Unternehmenskonto auf Basis der Elektronischen Steuererklärung Elster. Dafür wiederum ist ein Elster-Organisationszertifikat Voraussetzung.)

Kontakt:
Regierungspräsidium Darmstadt 
Projektgruppe Konsumcannabisgesetz
Luisenplatz 2
64283 Darmstadt
cannabisgesetz@rpda.hessen.de

 

Weitere Informationen:

Das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) in Rostock ist landesweit rund um die Erlaubnis und Überwachung der Anbauvereinigungen zuständig.

Kontakt:
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF)
Thierfelderstraße 18
18059 Rostock
Telefon: 0385 588 61000
Telefax: 0381 4001 510
E-Mail:
Weitere Informationen: poststelle@lallf.mvnet.de

Das Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK) ist landesweit rund um die Erlaubnis und Überwachung der Anbauvereinigungen zuständig.

Checkliste für den Antrag auf der Webseite.
Antragsstellung
auf der Webseite

Kontakt:
Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK)
Postfach 71 63
26051 Oldenburg
Tel.: 0441 801-600
cannabis@lwk-niedersachsen.de

In Nordrhein-Westfalen sind die örtlichen Bezirksregierungen rund um die Erlaubnis und Überwachung der Anbauvereinigungen zuständig. 

Kontakte:
Arnsberg
Seibertzstraße 1
59821 Arnsberg
poststelle@bezreg-arnsberg.nrw.de

Detmold
Leopoldstraße 15
32754 Detmold
poststelle@bezreg-detmold.nrw.de

Düsseldorf
Cecilienallee 2
40474 Düsseldorf
poststelle@brd.nrw.de

Köln
Zeughausstraße 2-10
50667 Köln
poststelle@bezreg-koeln.nrw.de

Münster
Domplatz 1-3
48143 Münster
poststelle@bezreg-muenster.nrw.de

 

Weitere Informationen:

FAQ zu Anbauvereinigungen

Cannabisgesetz (CanG) 

Fragen und Antworten des Bundesgesundheitsministeriums zum Cannabisgesetz: 

Präventionsangebot der Landesfachstelle Prävention der Suchtkooperation NRW bei Cannabiskonsum und -abhängigkeit 

Digitales Beratungsangebot zu Cannabissucht auf DigiSucht –suchtberatung.digital 

 

Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) ist landesweit rund um die Erlaubnis und Überwachung der Anbauvereinigungen zuständig.

Antragsstellung auf der Webseite.

Kontakt:
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSVJ) 
Rheinallee 97-101
55118 Mainz
Tel.: 06131 967-0
Telefax: 06131 967-353
poststelle-mz@lsjv.rlp.de

 

Weitere Informationen:

Fragen und Antworten (FAQs) zum Cannabisgesetz

Das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz ist landesweit rund um die Erlaubnis und Überwachung der Anbauvereinigungen zuständig.

Kontakt:
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz
Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken
+49 681 501-4500
+49 681 501-4521
anbauvereinigung@umwelt.saarland.de

Weitere Informationen:

Verordnung zur Regelung der Zuständigkeiten nach dem Cannabisgesetz

Die Landesdirektion Sachsen (LDS) ist landesweit rund um die Erlaubnis der Anbauvereinigungen zuständig.

Antragsstellung auf der Webseite.

Kontakt:
Landesdirektion Sachsen
Altchemnitzer Straße 41
09120 Chemnitz
Telefon: 0371 532 – 0
Telefax: 0371 532 – 1929
post@lds.sachsen.de

 

Weitere Informationen:

Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis (Konsumcannabisgesetz – KCanG)

Das Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) ist landesweit rund um die Erlaubnis und Überwachung der Anbauvereinigungen zuständig.

Kontakt:
Landesamt für Verbraucherschutz (LAV)
Freiimfelder Str. 68, 06112 Halle (Saale)
Tel.: 0345-5643-330′
Telefax: 0345-5643-439
lav-poststelle@sachsen-anhalt.de

 

Weitere Informationen:

Konsumcannabisgesetz: Kabinett legt zuständige Behörde für Anbauvereinigungen fest

Die Landeslabor Schleswig-Holstein ist landesweit rund um die Erlaubnis und Überwachung der Anbauvereinigungen zuständig.

Antragsstellungsformular und erforderliche Unterlagen per Mail an anbauvereinigung@lsh.landsh.de.

Kontakt:
Landeslabor Schleswig-Holstein
Geschäftsbereich 3

Leiter des Geschäftsbereichs 3
Tierarzneimittel-, Futtermittel- und Handelsklassenüberwachung
LSH 3
Max-Eyth-Straße 5
24537 Neumünster
T   +49 4321-904-620
F   +49 4321-904-700
anbauvereinigung@lsh.landsh.de

 

Weitere Informationen:

Umsetzung des Cannabisgesetzes: Verfahren auf Landesebene festgelegt

Cannabisgesetz (CanG)

Fragen und Antworten zum Cannabisgesetz

Infos-Cannabis.de

Das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) ist landesweit rund um die Erlaubnis und Überwachung der Anbauvereinigungen zuständig.

Antragsstellungsformular und erforderliche Unterlagen per Mail an konsumcannabisgesetz@tlllr.thueringen

Kontakt:

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)
Naumburger Straße 98
07743 Jena
Tel.: +49 361 574041-000
Fax: +49 361 574041-390
konsumcannabisgesetz@tlllr.thueringen

 

Weitere Informationen:

Cannabis Anbauvereinigungen können ab 1. Juli Anträge im Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum stellen

Jugend- und Gesundheitsschutzkonzept und Informationen über die Weitergabe an Mitgliedern

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) hat einen „Leitfaden zur Erstellung eines Jugend- und Gesundheitsschutzkonzeptes für Cannabis-Anbauvereinigungen” nach § 23 Absatz 6 des Cannabis-Konsumgesetzes veröffentlicht. Darüber hinaus hat die BzgA ein “Informationsblatt zur Weitergabe an die Mitglieder von Cannabis-Anbauvereinigungen gemäß § 8 Absatz 2 in Verbindung mit § 21 Absatz 3 des Cannabis-Konsumgesetzes erstellt. Beide Dokumente stehen auf der Webseite CannabisPrävention.de zum Download zur Verfügung. Weitere Informationen erhalten Sie zudem auf der Webseite Info-Cannabis.de.

Anbauvereinigungen: Bundesweites Musterkonzept zur Cannabisprävention veröffentlicht

Das Bundesgesundheitsministerium hatte der Fachstelle für Suchtprävention Berlin gGmbH den Auftrag erteilt, ein bundesweites Mustercurriculum zur Schulung von Präventionsbeauftragten in Cannabisanbauvereinigungen zu entwickeln. Dieses Rahmenkonzept soll den Bundesländern als Orientierungshilfe zur länderspezifischen Umsetzung der Präventionsschulungen dienen und die Qualitätssicherung sowie die notwendige Flexibilität gewährleisten.

 Das Mustercurriculum umfasst verschiedene Module, darunter rechtliche Rahmenbedingungen, Substanz- und Risikowissen, Suchtentstehung, Gesundheits- und Jugendschutzkonzepte sowie Präventions- und Interventionsstrategien.

Mustersatzung für Anbauvereinigungen

Fehler in Satzungen führen zu zusätzlichem Aufwand und somit Kosten und Verzugszeiten bei Behörden und Vereinen. Die folgende Mustersatzung erfüllt unseres Erachtens alle Voraussetzungen (ohne Gewähr) und darf gerne kopiert und weiterverwendet werden.